Förderprogramm

Wer in Europa Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz einspeist wird mit einer festgelegten Vergütung, die über dem Preis von herkömmlichem Strom liegt, entlohnt.

In Deutschland regelt das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) seit dem Jahr 2000, bzw. seit dem 01.01.2009 eine novellierte Fassung, diese Vergütung.

Mit welchen Fördermitteln ist zu rechnen?
Für Anlagen die im Jahr 2009 an das Stromnetz angeschlossen werden gelten die folgenden Einspeisevergütungstarife.


Leistungsstaffelung von PV-Anlagen an oder auf Gebäuden / Dachanlagen (2009):
bis einschließlich 30 kW 43,01 ct / kWh
bis einschließlich 100 kW 40,91 ct / kWh
bis einschließlich 1000 kW 39,59 ct / kWh
über 1000 kW 33,00 ct / kWh

Solarparks erhalten eine einheitliche Einspeisevergütung von (2009):
Freiflächenanlage 31,94 ct /kWh

Diese Tarife gelten ab Inbetriebnahme der Anlage und gleichbleibend für die folgenden 20 Jahre.

Für Solarinstallationen, die in den nächsten Jahren an das Netz gehen, gilt eine reduzierte Vergütung:
Für Anlagen unter 100 kW ist in den kommenden Jahren mit einer Degression von 8% (2010) bzw. 9% (ab 2011) zu rechnen.
Für Anlagen über 100kW gilt eine Degression von 10% (2010) bzw. 9% (ab 2011).
Die Vergütung von Solarparks reduziert sich ebenso um 10% (2010) bzw. 9% (ab 2011).

Neu ist der Gleitfaktor, welcher das Wachstum der erneuerbaren Energien regulieren soll. Mit diesem Gleitfaktor kann die Degression kurzfristig um einen Prozentpunkt angehoben oder abgesenkt werden.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Die Grundvoraussetzung für den Anspruch auf eine Einspeisevergütung ist der netzgekoppelte Betrieb der Anlage. Netzautarke Installationen profitieren nicht von dieser Förderung.

Wie werden die Fördermittel beantragt?
Der Netzbetreiber (z.B. E.ON) ist zur Abnahme und Zahlung verpflichtet.
Bei Dachanlagen muss dem Netzbetreiber der Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz lediglich angezeigt werden.

Für Freiflächenanlagen muss ein Antrag auf Einspeisung gestellt werden. Hier muss mit dem Netzbetreiber insbesondere abgeklärt werden ob und wo es eine geeignete Möglichkeit gibt den Strom einzuspeisen. Bei Freiflächen ist üblicherweise ein Bebauungsplan, der die Errichtung einer Solaranlage ausweist, für eine positive Einspeisezusage nötig.

Wann wir die Einspeisevergütung bezahlt?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift über die Häufigkeit oder den Zeitpunkt der Zahlungen. Dies muss mit dem Netzbetreiber verhandelt werden. Die Vergütung sollte in möglichst kurzen Intervallen erfolgen um Zinsverluste zu vermeiden. Üblich sind, ähnlich wie beim Strombezug, Abschlagszahlungen, die in regelmäßigen Abständen an die tatsächlichen Einspeisewerte angepasst werden.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Neben der Finanzierung über die Hausbank gibt es die Möglichkeit zinsgünstige Darlehen über die KfW-Förderbank zu beziehen. Die dort vergebenen Kredite werden individuell berechnet und können einen Finanzierungsanteil von bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestition abdecken.

 
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